Schweiz

Die Würde des Menschen

Was ist die Würde eigentlich?
Was soll dieser Begriff, und weshalb ist dieser Begriff so prominent in unserer Bunderverfassung verankert?

Schon als erster Artikel in der Bundesverfassung unter Grundrechte wird die Menschenwürde erwähnt:

  1. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
  2. Kapitel: Grundrechte
    Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Gehen wir diesem Begriff nach.

Würde (lateinisch dignitas) bezeichnet zumeist einen moralischen oder allgemein in einer Werthierarchie hohen Rang bzw. eine Vorrangstellung von Personen, die Achtung gebietet.

Nun, da kann vielleicht nicht jeder etwas damit anfangen. Gehen wir weiter:

Im allgemeinen Sprachverständnis bezeichnet Würde den Achtung gebietenden Wert eines Menschen und die ihm deswegen zukommende Bedeutung.

OK, hier wird es schon deutlicher: Den Wert eines Menschen!

Der Wert eines Menschen wird ja nicht nach dessen Vermögen beziffert. Also was ist der Wert eines Menschen?
Der Wert richtet sich vielmehr daran, wie Menschen einander helfen, zu einander stehen und für einander einstehen. Also viel soziale Kompetenz, Mitgefühl, Mut und den Willen, auch für körperlich, sozial, finanziell oder wie auch immer Benachteiligte einzustehen!

Ist das nicht genau das, wofür die tausende von friedlichen Demonstranten – welche in den Mainstream-Medien so verunglimpft werden – einstehen?
Da darf man sich fragen: Wo bleibt die Würde der Journalisten in diesen Medien?

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