Schweiz

Presseschau

In Sachen Corona erreichen uns täglich unzählige Meldungen; die meisten davon sind Angst einflössend und können durchaus als «Schreckung der Bevölkerung» gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch, Artikel 258.1, bezeichnet werden:

Schreckung der Bevölkerung
Art. 258.1Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hier gehören auch die heutigen Artikel in 20Min und Blick dazu:

Also: ohne Impfung werden wir wieder eine neue Welle bekommen.
Gibt es noch jemand, der diesen Unsinn glaubt? Das hatten wir doch schon einmal!
Wenn das so schlimm wäre: wieso werden die Demonstranten nicht abgeführt?

Hier wird klar Stimmung gemacht gegen die Bürger, welche sich mit sachlichen Argumenten und zumeist friedlich für ihre Rechte einsetzen.
Kann man da als Journalist nachts noch ruhig und mit gutem Gewissen schlafen?

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