In Sachen Corona erreichen uns täglich unzählige Meldungen; die meisten davon sind Angst einflössend und können durchaus als «Schreckung der Bevölkerung» gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch, Artikel 258.1, bezeichnet werden:
Schreckung der Bevölkerung | |
Art. 258.1 | Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. |
Hier gehören auch die heutigen Artikel in 20Min und Blick dazu:
Hier wird klar Stimmung gemacht gegen die Bürger, welche sich mit sachlichen Argumenten und zumeist friedlich für ihre Rechte einsetzen.
Kann man da als Journalist nachts noch ruhig und mit gutem Gewissen schlafen?