Corona

Diskriminierung zum zweiten

Und noch ein Medienhaus, welches die Definition von Diskriminierung nicht kennt!

https://stgallen24.ch/articles/97095-covid-gesetz-ja-oder-nein?

Mein Brief dazu:

Sehr geehrte Frau Koc

Es überrascht mich, dass Jounalisten das Wort Diskriminierung nicht korrekt interpretieren können bzw. dessen Bedeutung kennen.

Konkret:
Im Artikel Covid-Gesetz: Ja oder Nein? auf https://stgallen24.ch steht (Zitat):

Diskriminierung und Spaltung der Gesellschaft?
Anders sieht es mit dem Begriff Diskriminierung aus. Von Diskriminierung spricht man eigentlich dann, wenn Menschen auf Grund von Hautfarbe, Geschlecht oder Aussehen bzw. Dingen, die sie nicht ändern können, ausgeschlossen werden. Ein Zertifikat kann man mit einem Test erhalten und wird damit gleich behandelt wie Geimpfte und Genesene. Eine Ungleichbehandlung ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum Wohl und Schutz der Allgemeinheit dient.

Dazu die Erklärung:

Die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1949 formulierte Definition gilt bis heute als dominant. Demnach ist Diskriminierung beschrieben als ein Verhalten, „das auf einer Unterscheidung basiert, die aufgrund natürlicher oder sozialer Kategorien getroffen wird, die weder zu den individuellen Fähigkeiten oder Verdiensten noch zum konkreten Verhalten der individuellen Person in Beziehung stehen.

Konkret:

Diskriminierung ist auch dann gegeben, wenn Personen aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung ausgegrenzt werden! Diese persönliche Überzeugung ist im Übrigen in unserer Bundesverfassung garantiert!

Ich wundere mich sehr über die mangelnde Kenntnis ihrer «Schreiberlinge».

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.