Schweiz

Verhältnismässigkeit

In vielen Gesetzesartikeln kommt dieses Wort vor. Und wir haben hier auch schon davon berichtet, welche Gefahr von diesem Wort ausgeht.

Denn es ist immer eine Ermessenssache!

Nun, im Falle der Inhaftnahme der drei Personen in Zermatt – einer der Betreiber des Restaurants «Walliser Stube» und seinen Eltern – mit einem Polizeiaufgebot von rund 50 (!!!) bewaffneten Polizisten, welche nachweislich die drei unbewaffneten und keinen Widerstand leisteten Personen mit brutaler körperlicher Gewalt zu Boden gedrängt und zum Teil massiven körperlichen Schaden zugefügt haben (Ausrenkung der Schulter, Schläge ins Genick, Prügel), kann vor keinem Gericht oder Juristen mehr als «verhältnismässig» klassifiziert werden.

Wo leben wir hier eigentlich?

Fassen wir nochmal kurz zusammen, damit es alle verstehen:
– die drei festgenommen Personen waren nie bewaffnet.
– diese drei Personen haben auch nie mit Gewalt gedroht!
– diese Personen sind in der Gemeinde gut bekannt, eine «Fluchtgefahr» bestand nicht.
– mit einem Grossaufgebot der Polizei – welche einem Terroranschlag gerecht werden würde – wurden diese drei unbescholtenen Bürger massiv körperlich verletzt und abgeführt.
– und das Vergehen dahinter? Sie haben alle Personen in ihr Restaurant hineingelassen!

Nun, braucht es noch mehr um aufzuzeigen, wohin die gesteuerte Coronapolitik und Staatswillkür führen wird?

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